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Thema Krankheiten und Corona im KITaZirkel

03.12.2020

im Namen des Vorstandes und der Einrichtungsleitungen...

(Kleine Füße, Krümelkiste, Wichtelhagen, Wimmelburg, Wichtelbude, Kleinohrhasen, WeidenKITZ und Krümelhausen) möchte ich die Gelegenheit nutzen und euch unsere Regelungen bekannt geben: 

  • Grundsätzlich ( unabhängig von der derzeitigen Pandemiesituation) sind wir der Meinung, dass kranke Kinder zuhause betreut werden müssen
  • Für das kranke Kind: Jedes Kind hat ein Recht auf Erholungs-Genesungszeit zuhause ( in Ruhe und in Geborgenheit bestenfalls in der Familie)
  • Für alle anderen Kinder: Wir haben einen Schutzauftrag und müssen/ wollen die anderen Kinder schützen ( auch viele Eltern teilen diese Ansicht)
  • Für alle MitarbeiterInnen: Wenn sich die pädagogischen Fachkräfte anstecken, fallen diese z.B. aus und fehlen in der Gruppe – dies kann u.a. zu Gruppenschließung führen
  • Wann ist ein Kind krank, wann ist es gesund??? – Wir sind keine Ärztinnen und Ärzte und können dies nicht beurteilen, daher gibt es „nur“ Anhaltspunkte und Richtlinien wie z.B.
  • Gelber/ grüner fester Schnupfen
  • Regelmäßiger oder dauerhafter Husten ( trocken, wie verschleimt)
  • Fieber
  • Durchfall
  • Ausschlag
  • Zur Wiederzulassung des Besuchs in einer Kindertagessstätte sind, nach Erkältungssymptomen, keine negativer Virusnachweise und auch kein ärztliches Atteste notwendig. Wird kein Kontakt zu einem Arzt/einer Ärztin aufgenommen, muss das Kind mindestens 24 h fieberfrei und in einem guten Allgemeinzustand ( frei von Husten, frei von festsitzenden gelben oder grünen Schnupfen, frei von Durchfall etc.) sein, bevor es die Kita wieder besuchen darf
  • Wenn keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen (z.B. kein wissentlicher Kontakt zu einem bestätigten Fall oder keine COVID-19 Erkrankung in der Familie), kann wie sonst auch bei Infekten die Genesung abgewartet werden.Die Eltern entscheiden je nach Befinden ihres Kindes, ob sie Kontakt zum Arzt/zur Ärztin aufnehmen.
  • Darüber hinaus sind wir als Kindertagesstätte nicht berechtigt, eine Bescheinigung vom Arzt/ Ärztin zu fordern, aus der hervorgeht, dass ein Kind Corona-frei ist. Dies kann ausschließlich mit einem Test erfolgen. Der wird nur vom Hausarzt oder vom Gesundheitsamt angeordnet und vorgenommen.

 

Wir bitten um euer Verständnis,

es grüßt i.A. des Vorstandes und der Einrichtungsleitung

Irina Tänzer

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